Dresden. Der Koalitionsausschuss hat sich in seiner heutigen Sitzung darauf geeinigt, in den sächsischen Großstädten Leipzig und Dresden die Möglichkeit für die Einführung eines Zweckentfremdungsverbotes zu schaffen. Dazu erklärt Thomas Löser, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Wohnungen sind zum Wohnen da und keine Spekulationsobjekte. Doch die negativen Entwicklungen der vergangenen Jahre zeigen, dass es hierfür eine politische Steuerung braucht. Ich freue mich deshalb, dass die Koalition jetzt den Weg für die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung für Leipzig und Dresden ebnet. Damit setzen wir ein wichtiges wohnungspolitisches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und stärken die Interessen der Mieterinnen und Mieter in Sachsen.“
„Es darf nicht sein, dass in begehrten Wohnlagen, wie etwa der Dresdner Neustadt, ganze Häuser nur noch als Ferienwohnungen vermietet werden. Insgesamt werden in Dresden derzeit rund 1.500 Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt. In Leipzig sind durch Leerstand oder Zweckentfremdung laut Angaben der Stadt aktuell sogar rund 20.000 Wohnungen nicht für Wohnzwecke verfügbar. Die Umnutzung von Wohnungen als Ferienobjekte und der spekulative Leerstand von neugebauten Wohnungen tragen aktiv zu einer Verknappung des Angebotes und somit zu steigenden Mieten bei. Hier sind wir als Politik gefordert. Wir dürfen nicht tatenlos dabei zusehen, wie Menschen aus ihren Wohnungen und Quartieren verdrängt werden.“
„Mit der Zweckentfremdungssatzung werden wir für die sächsischen Großstädte Leipzig und Dresden die Möglichkeit schaffen, die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohungen in angespannten Wohnungsmärkten und Stadtvierteln zu unterbinden. Außerdem soll künftig nur noch ein Wohnungsleerstand von maximal einem Jahr möglich sein. So verhindern wir auch, dass neu gebaute Wohnungen in guten Stadtlagen aus spekulativen Gründen ewig leer stehen – um Steuern abzuschreiben und auf noch höhere Mieteinnahmen zu hoffen. Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung und eine zügige Verabschiedung des Gesetzes im Parlament.“