Dresden. Die sogenannten Putzi-Villen in der Dresdner Neustadt sind bereits seit Jahren dem Verfall preisgegeben. Der BÜNDNISGRÜNE-Abgeordnete Thomas Löser hat sich nun in einer Kleinen Anfrage (Drs 8/861) erkundigt, welche Möglichkeiten von Sicherungsmaßnahmen durch die Denkmalpflege Sachsen bestehen.
Die Antworten der Staatsregierung schätzt Thomas Löser, Sprecher für Bauen und Wohnen sowie Dresdner Abgeordneter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, wie folgt ein:
„Die betroffenen Gebäude an der Königsbrücker Straße sind in einem erschreckenden Zustand: Bereits von außen sind die erheblichen Mängel wie etwa kaputte Dächer oder Risse in der Fassade zu sehen. Es ist gut, dass das Denkmalamt die dringende Sanierungsbedürftigkeit aller drei Gebäude hervorhebt.“
„Der Eigentümer Argenta muss jetzt umgehend sein Sanierungsversprechen einlösen. Es gibt keinen sinnvollen Grund, die Gebäude, die vor zehn Jahren noch in Nutzung und in einem guten Zustand waren, derartig verfallen zu lassen. Es sei denn man beabsichtigt den Verfall des Gebäudes. Man stelle sich einmal vor, welchen Aufschrei es in München geben würde, wenn eine Dresdner Immoblienfirma drei Münchner Villen aus spekulativen Gründen verfallen lassen würde.“
Abschließend betont Löser: „Nach dem sächsischen Denkmalschutzgesetz ist der Eigentümer zum Erhalt des Denkmales verpflichtet. Sollte die Argenta dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können die Denkmalbehörden eine Notsicherung anordnen. Aus der Antwort der Staatsregierung geht hervor, dass die untere Denkmalbehörde in der Aufgabe steht, diese Notsicherung einzuleiten. Die Stadt Dresden ist deshalb nun aufgefordert, zügig eine Notsicherung zulasten des Eigentümers durchzuführen.“
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