Das sächsische Kabinett hat heute die Anhebung des Fördersatzes für den Neubau von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung beschlossen. Die maximale Förderhöhe je Quadratmeter beläuft sich künftig auf 4,80 Euro statt bisher auf 3,80 Euro. Damit will der Freistaat den seit Einführung der Richtlinie gestiegenen Baukosten Rechnung tragen.
Dazu erklärt Thomas Löser, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Der soziale Wohnungsbau darf gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten nicht zum Erliegen kommen. Denn mit einem wachsenden Kreis an Anspruchsberechtigten sind wir als Freistaat in der Pflicht, mehr Sozialwohnungen bereitzustellen. Doch einige Träger haben aufgrund der Teuerung im Baugewerbe zuletzt bereits die Reißleine gezogen und Projekte auf Eis gelegt. Wir BÜNDNISGRÜNE haben deshalb schon länger auf die Notwendigkeit einer Anhebung des Fördersatzes hingewiesen. Es ist gut, dass die Staatsregierung das jetzt umsetzt.“
„Wir BÜNDNISGRÜNE plädieren zudem dafür, die Höhe des Fördersatzes in Absprache mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden Ende dieses Jahres erneut zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Nur so können wir den sozialen Wohnungsbau kontinuierlich am Laufen halten und mehr kommunales Wohneigentum schaffen. Damit stabilisieren wir auch die Mieten am Wohnungsmarkt.“
Weitere Informationen:
Der Freistaat Sachsen erhält in 2023 rund 46 Millionen Euro und in 2024 rund 64,5 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau vom Bund. Diese werden durch Landesmittel ergänzt. Somit stehen im Doppelhaushalt 2023/2024 insgesamt rund 140 Millionen Euro für den Bau und die Sanierung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum zur Verfügung. Zuletzt konnte ein wesentlicher Teil des im Haushalt verfügbaren Geldes für den sozialen Wohnungsbau aber nicht abgerufen werden, da die Fördersätze zu gering und die Bauvorhaben für die Träger somit finanziell nicht umsetzbar waren.