Dresden. Der Ausschuss für Regionalentwicklung des Sächsischen Landtages hat heute im Rahmen einer Anhörung mit mehreren Sachverständigen über ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum diskutiert.
Dazu erklärt Thomas Löser, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Wir BÜNDNISGRÜNE haben bereits in den Koalitionsverhandlungen deutlich gemacht, dass wir in Sachsen den Bedarf für die Einführung eines Zweckentfremdungsverbotes von Wohnraum sehen. Doch dieser Bedarf muss differenziert betrachtet werden. Schließlich verbergen sich im ländlichen Raum im teils erheblichen Leerstand auch Chancen, während besonders in innenstadtnahen Lagen in Dresden und Leipzig eine Konkurrenz um bezahlbaren Wohnraum eine Schieflage am lokalen Wohnungsmarkt entstehen lässt. Derzeit werden in Dresden 1.200 und in Leipzig 1.400 Wohnungen für eine dauerhafte Fremdvermietung genutzt und stehen Wohnungssuchenden daher nicht zur Verfügung.“
„Rückenwind für die Einführung eines Zweckentfremdungsverbotes per Satzung kommt von der kommunalen Ebene. Sowohl die Stellungnahmen der Abteilungsleiterin im Stadtplanungsamt der Stadt Leipzig als auch des Sächsischen Städte- und Gemeindetags sprechen sich dafür aus, dass das Land ein entsprechendes Gesetz erlässt.“
Henrik Solf, Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht aus Berlin, betonte in der Anhörung beispielsweise, dass es sinnvoll sei, das Gesetz auf Landesebene zu beschließen, bevor die Situation in einzelnen Kommunen oder ihren Teilbereichen akuten Handlungsbedarf erzeuge.
Thomas Löser erklärt abschließend: „Wir BÜNDNISGRÜNE haben im Koalitionsvertrag mit CDU und SPD verankert, neben verschiedenen anderen Bausteinen zur Begrenzung von Verdrängungseffekten und steilen Preisanstiegen am Mietmarkt auch ein Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum für die Kommunen einzuführen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Koalition befindet sich derzeit in Abstimmung und soll dem Landtag zeitnah zur Beschlussfassung vorgelegt werden.“