Zur gestern von der sächsischen Staatsregierung verlängerten Kappungsgrenzen-Verordnung bis 2025 erklärt Thomas Löser, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Ich begrüße die Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung für Dresden und Leipzig. Somit können Mieten in bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent angehoben werden. Es macht einen Unterschied, ob eine Familie mit drei Kindern bei einer Bestandsmiete von ehemals 800 Euro jetzt 920 Euro oder 960 Euro zahlt.“
„Klar ist aber auch: Die Kappungsgrenze ist nur ein Steuerungsinstrument von vielen. Viele weitere Schritte müssen dafür sorgen, dass Mieten im angespannten Wohnungsmarkt bezahlbar bleiben. Es braucht jetzt schnell die Schaffung der Grundlagen für die Einführung der Mietpreisbremse in Leipzig und Dresden, die weitere Ankurbelung des sozialen Wohnungsbaus in Sachsen und die Fortschreibung der Förderrichtlinie für den sozialen Wohnungsbau.“
Löser erklärt abschließend: „Bezahlbares Wohnen sollte in unserem Sozialstaat ein Grundrecht sein. Der Wohnungsmarkt allein kann dieses nicht garantieren, daher braucht es politische Regulierung. Die Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung ist Teil des Koalitionsvertrags zwischen CDU, Bündnisgrünen und SPD. Wir werden uns weiterhin für bezahlbares Wohnen in Sachsen einsetzen.“